Ein Vaterschaftstest ist eigentlich nie ein erfreulicher Anlass. Misstrauen und/oder Zweifel sowie rechtliche Aspekte und Unterhaltszahlungen hängen mit ihm zusammen. Deswegen ist es umso erfreulicher, dass die Testverfahren immer leichter verfügbar und vor allem immer präziser werden.
Dass eine Vaterschaft definitiv bzw. annähernd definitiv feststellbar ist, war nicht immer der Fall. Ganz und gar nicht, sondern streng genommen handelt es sich hierbei erst seit wenigen Jahren um eine Selbstverständlichkeit. Erst seit zirka 15 Jahren ist die genetische Bestimmung der Vaterschaft möglich, vorher bediente man sich weniger präziser, jedoch erheblich kostspieligerer Methoden. Es ist da schon ein großes Glück im Unglück oder in der Misere, dass man in der heutigen Zeit per DNA-Analyse Vaterschaftausschließen oder für quasi erwiesen erachten kann. Bevor die Gentests möglich wurden, musste ein Fachmann oder eine Fachfrau ans Werk, um anhand körperlicher Merkmale zu bestimmen, ob es wahrscheinlich sei, dass das Kind von einem bestimmten Mann abstamme. Das Verfahren konnte über Jahre andauern und war zudem stark abhängig von den Einschätzungen der Menschen – da kamen nicht selten Fehlbeobachtungen oder Falscheinschätzungen vor. Auch das DNA-Verfahren ist kein hundertprozentig sicherer Beweis, kommt ihm aber relativ nahe. Außerdem sind Beweise ohnehin nur innerhalb eines abgeschlossenen Systems möglich, dessen Grundlagen sich natürlich dekonstruieren lassen. Die Mathematik ist ein solches System, eine Vaterschaft hingegen nicht. Aber wenn die Mathematik sagt, die Treffsicherheit für einen Vaterschaftstest liege weit über 99,9%, dann nehmen wir an, man könne dem Test schon vertrauen, denn eine Vaterschaftsanalyse mit einer so geringen Fehlerquote geht ja quasi nie in die Hose. Sicherer kann nur der Ausschluss einer Vaterschaft sein, denn dessen Sicherheit kann bei bis zu 100% liegen.
Die Vaterschaft aus dem Labor
Mittlerweile braucht man keine Fachleute mehr, um zu einer hohen Sicherheit eine Vaterschaft bestätigen oder ausschließen zu können. Naja, bis zu einem gewissen Grad schon auch noch: die heutigen Tests müssen natürlich schon von Fachleuten, sprich von Expertem im Labor, vorgenommen werden, die die Mundschleimhaut des möglichen Vaters des Kindes auf genetische Übereinstimmung mit dem Spross hin analysieren und werden nicht mehr von derartigen sozilapsychologischen Gutachtern wie noch vor gut 15 Jahren durchgeführt. Als früher die gentische Analyse zur Vaterschaftsbestimmung aufkam, verwendete man meistens Blut, heutzutage wird eigentlich ausschließlich die Mundschleimhaut von Vater und Kind untersucht.
War es in der ersten Phase durchaus noch möglich, heimliche Tests durchzuführen, ist diese Möglichkeit jetzt seit 2002 auf der Grundlage des Gendiagnostik-Gesetzes verboten. Beide Parteien müssen dem Gutachten zustimmen, bzw. alle drei – sofern das Kind schon rechtsmündig ist. Ein rechtskräftig anerkannter Vater hingegen darf – vorbehaltlich der Zustimmung des Familiengerichtes – auch ohne Zustimmung der Mutter seine genetische Übereinstimmung mit dem Kind be- oder widerlegen lassen.